Als erstes - Ruhe bewahren. Kontaktieren Sie uns zwecks einer Krankmeldung, falls sie eine brauchen. Eine Quarantänepflicht besteht seit dem 10.12.2022 nicht mehr. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, dass sie Kontakt zu anderen vermeiden.
Brauche ich einen Bestätigungstest mittels PCR?
Nein. Falls Sie einen offiziellen Testnachweis brauchen genügt ein Bestätigungstest mittels Antigenschnelltest bei uns. Eine PCR-Testung ist nach ärztlicher Rücksprache möglich.
Aktuell sehen wir vor allem milde Verläufe, sodass eine symptomatische Behandlung meistens ausreicht. Fiebersenkende Medikamente (z.B. Paracetamol), Schmerzmittel (Ibuprofen) und normales Nasenspray können bei Bedarf benutzt werden.
Mehrere Infos zur aktuellen Quarantäneregeln im Saarland finden Sie auf der Seite des Bundeslands:
https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/quarantaene-isolation/quarantaene_node.html
Nein, eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Die Blutentnahme erfolgt täglich vom 07.30-09.30. Sie sollten dabei nüchtern sein. Wasser, Kaffee oder Tee ohne Zucker und Milch ist nicht problematisch.
Ich habe meine Krankenversicherungskarte nicht bei mir. Kann ich trotzdem behandelt werden?
Notfälle werden selbstverständlich immer versorgt, bei allen anderen Problemen brauchen wir ihre Versicherungskarte. Ist diese abgelaufen oder liegt nicht vor müssen Sie Ihre Krankenkasse kontaktieren. Diese kann uns einen Versicherungsnachweis als Ersatz per Fax oder Email zuschicken.
Bei Notfällen sind wir für Sie da. Sie brauchen keinen Termin.
Außerhalb unserer Öffnungszeiten sowie am Wochenende besteht ein hausärztlicher Notdienst. Hierbei ist die Rufnummer 116117 zu kontaktieren.
Bei akuten starken Beschwerden wie z.B. Luftnot, Blutungen, starken Schmerzen wählen Sie bitte die 112!
Ich möchte gerne eine Patientenverfügung verfassen. Muss ich zu einem Notar oder zu meinem Hausarzt?
Sie können die Patientenverfügung selber mit Hilfe der Webseite des Bundesgesundheitsministerium verfassen. Ihnen steht ein Tool zur Verfügung, dass Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Fragen und Situation führt. Eine Patientenverfügung muss NICHT durch einen Arzt oder Notar bestätigt / beglaubigt werden. Falls Sie Fragen zu den beschriebenen Situation oder Begriffen haben, dann können Sie gernen einen Termin zur Besprechung bei uns machen.