Praxis Folz
Auf Jungs Wies 1
66265 Heusweiler
Tel: 06806 79091
Fax: 06806 12279
Email: info@praxisfolz.de

Häufig gestellte Fragen


Fragen rund um die Organisation

Ich habe ein akutes Problem, aber keinen Termin.

Das ist kein Problem. Wir behandeln Sie natürlich auch ohne Termin. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie sich den Arzt bei einem ungeplantem Besuch in unserer Praxis nicht immer aussuchen dürfen, da wir normalerweise nur Termin- und keine offene Sprechstunden haben. Rechnen Sie dabei mit Wartezeit.


Bei mir sollte eine Blutentnahme durchgeführt werden. Muss ich dafür einen Termin vereinbaren?

Falls die Blutentnahme durch einen Mediziner angeordnet wurde oder falls Sie am Disease-Management-Programm (DMP) teilnehmen, ist ein Termin nicht erforderlich. Die Blutentnahme erfolgt täglich vom 07.30-09.30. Sie sollten dabei nüchtern sein. Wasser,  Kaffee oder Tee ohne Zucker und Milch sind nicht problematisch.


Ich habe meine Krankenversicherungskarte nicht bei mir. Kann ich trotzdem behandelt werden?

Notfälle werden selbstverständlich immer versorgt, bei allen anderen Problemen brauchen wir ihre Versicherungskarte. Ist diese abgelaufen oder liegt nicht vor müssen Sie Ihre Krankenkasse kontaktieren. Diese kann uns einen Versicherungsnachweis als Ersatz per Fax oder Email zuschicken.


Bei mir fehlt eine Impfung / Ich bin mir nicht sicher ob ich alle empfohlene Impfungen habe.

Bitte bringen Sie den Impfpass mit und wir überprüfen, ob weitere Impfungen notwendig sind. Viele Impfstoffe (z.B. FSME, Tetanus/Diptherie/Polio, Pneumokokken, im Herbst Grippeimpfstoff) haben wir da und können jederzeit ohne Termin verimpfen.


Notfälle

Wie verhalte ich mich bei Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten der Praxis?

Außerhalb unserer Öffnungszeiten sowie am Wochenende besteht ein hausärztlicher Notdienst. Hierbei ist die Rufnummer 116117 zu kontaktieren.
Bei akuten starken Beschwerden wie z.B. Luftnot, Blutungen, starken Schmerzen wählen Sie bitte die 112!


Reisemedizinische Beratung

Ich plane eine Reise nach "Musterland" und möchte mich gerne über benötigte und empfohlene Impfungen und Medikamente berassen lassen.

Wir bieten als qualifizierte Ärzte für Reisemedizin eine vollständige Reise(impf)beratung und Durchführung der benötigten Impfungen an. Ebenfalls können wir Sie bzgl Malaria, Reiseverhalten im Urlaub, Gefahren beim Tauchen, Bergsteigen usw beraten.  Wir versuchen Ihnen auch die Reise mit bereits bestehenden chronischen Krankheiten zu ermöglichen und Sie für eventuelle Notfälle vorzubereiten.

Unsere Praxis ist auch ofiziell anerkannte Gelbfieberimpfstelle.


Werden die Kosten für die Beratung und Impfungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen?

Fast alle gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die indizierte Reiseimpfungen. Die Kosten für die Beratung und Durchführung der Impfungen werden meistens NICHT übernommen und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Hierbei richten wir uns an die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Die dabei anfallende Kosten sind in unserer Praxis ausgeschildert.


Soll ich mich kurz vor der Reise oder am besten so früh wie möglich bei Ihnen melden?

Je nach empfohlenen Impfungen muss man gewisse Abstände zwischen den Impfungen beachten. Dazu kommt, dass der Impfschutz erst nach Wochen oder Monaten eintritt (je nach Impfstoff). Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen sich so früh wie möglich bei uns zu melden, damit wir genug Zeit für die Planung und Durchführung aller Impfungen haben. Hierbei ist ein Zeitraum von 7-9 Monaten vor der Reise auf jeden Fall ausreichend.

Falls Ihre Reise bereits in kürzer Zeit ansteht (zw. 10 und 30 Tagen) sprechen Sie uns an. In dem Fall besteht weiterhin die Möglichkleit sich vor möglichen Erkrankungen sinnvoll zu schützen.


Sonstiges

Ich möchte gerne eine Patientenverfügung verfassen. Muss ich zu einem Notar oder zu meinem Hausarzt?

Sie können die Patientenverfügung selber mit Hilfe der Webseite des Bundesgesundheitsministerium verfassen. Ihnen steht ein Tool zur Verfügung, dass Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Fragen und eventuellen zukünftigen Situationen führt. Eine Patientenverfügung muss NICHT durch einen Arzt oder Notar bestätigt / beglaubigt werden. Falls Sie Fragen zu den beschriebenen Situation oder Begriffen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

 
 
 
E-Mail
Anruf